Tariftreue
goetel und GNC garantieren, nicht unter der Mindestlohnvorgabe (Tariftreue) zu zahlen; dies gilt auch für unsere Subunternehmer. Wir beziehen uns auf den §22 Mindestlohngesetz (MiLog). Die Entlohnung soll der beruflichen Qualifikation sowie deren Erfahrungsschatz gerecht werden.