1. Veranstalter
Veranstalter der Aktion ist die goetel GmbH, Tuchmacherweg 8, 37079 Göttingen („Goetel“).
2. Aktionsbeschreibung
Im Rahmen der „Kunde wirbt Kunde“-Aktion können Bestandskundinnen von Goetel eine Gutschrift in Höhe von 20 € für jede erfolgreiche Neukundinnenwerbung erhalten. Die Gutschrift erfolgt auf die nächste Rechnung nach Ablauf der Widerrufsfrist des geworbenen Kunden.
Als Neukundinnen gelten nur Personen, die in den letzten 12 Monaten vor Vertragsabschluss nicht Kund:in der goetel GmbH waren.
3. Voraussetzungen für die Teilnahme
3.1 Werbende Person (Bestandskund:in)
Muss ein aktiver Bestandskund*in der goetel GmbH sein.
Muss das offizielle Formular auf der Website der goetel GmbH unter https://www.goetel.de/privatkunden/kunde-wirbt-kunde/ vollständig ausfüllen.
Es sind folgende Angaben erforderlich:
Vertragsnummer des werbenden Kunden
Referenz-ID des geworbenen Kunden
Weitere persönliche Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail)
Maximal fünf (5) Neukund*innen dürfen im Rahmen dieser Aktion geworben werden.
3.2 Geworbene Person (Neukund:in)
Darf noch kein aktiver Kunde der goetel GmbH sein.
Muss einen Glasfaservertrag mit der goetel GmbH abschließen.
Der Vertragsabschluss muss in einer der nachfolgend genannten Ortschaften erfolgen (siehe Ziffer 7).
Die Widerrufsfrist des Vertrages muss abgelaufen und der Vertrag wirksam geworden sein.
4. Gutschrift und Auszahlung
Für jede erfolgreiche Werbung wird dem werbenden Kunden eine Gutschrift in Höhe von 20 € auf die nächstfolgende Rechnung gewährt.
Pro Rechnung kann nur eine Gutschrift verrechnet werden.
Bei mehreren erfolgreichen Werbungen erfolgt die Verrechnung monatlich in Folge, bis alle Gutschriften verbraucht sind.
Eine Barauszahlung oder Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen.
5. Einschränkungen und Ausschluss
Werbungen, bei denen unvollständige oder fehlerhafte Angaben gemacht wurden, sind nicht gültig.
Werbung durch Mitarbeiter*innen der goetel GmbH ist ausgeschlossen.
Die Aktion gilt ausschließlich für Verträge in den unter Ziffer 7 genannten Ortschaften.
Die Kombination mit anderen Aktionen oder Sonderkonditionen kann ausgeschlossen sein.
6. Aktionszeitraum
Der Aktionszeitraum ist vom 01.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025. Entscheidend ist das Datum der Übermittlung des Glasfaservertrages des geworbenen Kundens. Außerhalb dieses Zeitraums eingereichte Verträge, sind nicht für die Aktion berechtigt.
7. Teilnahmeberechtigte Ortschaften
Staufenberg: Benterode, Escherode, Landwehrhagen, Lutterberg, Sichelnstein
Söhrewald: Wellerode, Wattenbach
Einbeck: Billerbeck, Greene, Kreiensen, Salzderhelden
Dransfeld: Dransfeld
Niemetal: Imbsen, Löwenhagen
Kirchheim: Kirchheim, Reimboldshausen
Willingshausen: Loshausen, Wasenberg, Willingshausen, Zella
Gilserberg: Gilserberg
Jesberg: Jesberg
Neuental: Zimmersrode
8. Datenschutz
Die im Rahmen der Aktion erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Aktion verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter www.goetel.de/datenschutz abrufbar.
9. Haftung
goetel haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangene Gutschriften aufgrund technischer Probleme oder fehlerhafter Angaben, ist ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Göttingen, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.