1. Veranstalter und Einleitung 

Veranstalter der Aktion „Kunde-wirbt-Kunde“ ist die goetel GmbH, Tuchmacherweg 8, 37079 Göttingen („Goetel“).

Im Rahmen der „Kunde wirbt Kunde“-Aktion können Bestandskundinnen von Goetel eine Gutschrift in Höhe des jeweiligen Basispreises des eigenen Tarifes abzüglich bereits vorhandener Gutschriften für jede erfolgreiche Neukundinnenwerbung („Werbung“) nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen erhalten. 

2. Voraussetzungen für die Teilnahme

2.1 Werbende Person (Bestandskund:in)

Der Bestandskunde bzw. Referenzkunde muss eine natürliche Person sein und hat das 18. Lebensjahr vollendet. Der Wohnsitz des Bestandskunden befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland. Der Bestandskunde muss selbst Kunde eines aktiven Vertrages bei der Goetel sein. Zu diesem Vertrag müssen eine aktive Bankverbindung und eine E-Mail-Adresse hinterlegt sein, welche zur Prämienauszahlung bzw. Benachrichtigung genutzt werden können. Die Teilnahme am Programm ist ausschließlich als Verbraucher und zu privaten Zwecken zulässig. Ausgeschlossen ist die Teilnahme aufgrund einer nachhaltigen, beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit. Es muss das offizielle Formular auf der Website der Goetel unter https://www.goetel.de/privatkunden/kunde-wirbt-kunde/ vollständig ausfüllen.

Es sind folgende Angaben erforderlich:

  • Vertragsnummer des werbenden Kunden
  • Referenz-ID des geworbenen Kunden
  • Weitere persönliche Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail)

Sofern der Bestandskunde eine Empfehlungs-E-Mail oder einen Empfehlungs-Link versendet, wird er diese ausschließlich an ihm persönlich bekannte Empfänger versenden. Der Bestandskunde ist nicht berechtigt, im Namen der Goetel aufzutreten. In keinem Fall ist der Bestandskunde berechtigt, für Goetel Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. Goetel missbilligt jede Form unlauterer Beeinflussung. 

Der Bestandskunde wird unwahre Behauptungen und falsche Angaben über die Goetel-Produkte, insbesondere zu den jeweiligen Vertragskonditionen unterlassen. Der Bestandskunde darf von Bannern, Empfehlungs-E-Mails oder -Links abgesehen Marken, Warenzeichen, Logos und Produktbezeichnungen von Goetel nur verwenden, wenn und soweit ein schriftliches Einverständnis von Goetel vorliegt. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Marken, Warenzeichen, Logos und Produktbezeichnungen von Goetel im Rahmen von Online-Werbung und hier insbesondere bei der Verwendung als Keyword im Rahmen von Anzeigen und Suchmaschinenwerbung.

Sofern der Bestandskunde die Bestellung im Namen des geworbenen Kunden durch Eingabe dessen personenbezogener Daten tätigt, versichert der Bestandskunde, durch den geworbenen Kunden entsprechend bevollmächtigt zu sein. Auf Verlangen ist gegenüber Goetel ein Nachweis über die erteilte Bevollmächtigung zu erbringen.

2.2 Geworbene Person (Neukund:in)

Voraussetzung für die Vergütung ist, dass der geworbene Kunde seine Bestellung über einen Banner, eine Empfehlungs-E-Mail oder -Link des Bestandskunden vornimmt. Vermittelte Verträge über Goetel Produkte kommen ausschließlich zwischen den geworbenen Kunden und Goetel zustande. Goetel behält sich das Recht vor, vom Bestandskunden vermittelte Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn in der Person des geworbenen Kunden ein wichtiger Grund vorliegt. Goetel wird versuchen, vermittelte Aufträge entsprechend zu realisieren. Goetel hat jedoch das Recht, vermittelte Aufträge mit Zustimmung des geworbenen Kunden in Bezug auf Leistung und/oder Preis abzuändern. Dies ist insbesondere erforderlich, wenn das Produkt wie bestellt nicht oder nur eingeschränkt lieferbar ist.

Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsteht aber erst dann, wenn der vom Bestandskunden vermittelte und von Goetel bestätigte Kundenauftrag rechtsverbindlich zu Stande gekommen ist – also frühstens nach Ablauf der Widerrufsfrist. Der geworbene Kunde muss einen Glasfaservertrag mit der goetel GmbH abschließen, d.h. ein Glasfaserprodukt bestellt haben .Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, sind sämtliche bereits empfangenen Leistungen zu diesem Kundenauftrag, gleich welcher Art, vom Bestandskunden zurückzuzahlen. Ohne schriftliche Zustimmung von Goetel kann ein Vergütungsanspruch nicht abgetreten werden. Der Bestandskunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Berechtigter Empfänger der Vergütung ist stets der Bestandskunde, der eine erfolgreiche Empfehlung abgegeben hat. 

Als Neukund:innen gelten nur Personen, die in den letzten 12 Monaten vor Vertragsabschluss nicht Kund:in der goetel GmbH waren. Dieser darf noch kein aktiver Kunde der goetel GmbH sein, d.h. kein Vertragsverhältnis unterhalten.

Der Vertragsabschluss muss in einer der nachfolgend genannten Ortschaften erfolgen (siehe Ziffer 7).

3. Gutschrift und Auszahlung

Der Bestandskunde erhält für die von ihm vermittelten Kundenaufträge eine Vergütung in Höhe des jeweiligen Basispreises des eigenen Tarifes abzüglich bereits vorhandener Gutschriften. Goetel ist berechtigt, die Vergütung falls erforderlich an die jeweilige Wettbewerbssituation anzupassen. Der Bestandskunde ist nur vergütungs- bzw. prämienberechtigt, wenn er im Zeitpunkt des Zugangs des vermittelten Auftrages bei Goetel selbst Kunde eines aktiven Goetel-Vertrages ist. Ein mehrfaches Entgelt einer Vermittlung durch andere Entgelt- oder Provisionssysteme von Goetel ist ausgeschlossen. Entgeltpflichtig ist nur die Erst-Vermittlung eines Vertrags. Weitere, insbesondere ohne Zuwirken des Bestandskunden zwischen dem geworbenen Kunden und Goetel direkt geschlossene Verträge sowie Vertragsverlängerungen des erstvermittelten Vertrages, welche im Fall nicht rechtzeitiger Kündigung durch den geworbenen Kunden automatisch eintreten oder von diesem selbst oder auf Veranlassung von Goetel beauftragt werden, sind nicht gesondert entgeltpflichtig. Der Bestandskunde hat kein Recht auf Vergütung, wenn er nicht ausschließlich als Verbraucher und zu privaten Zwecken am Goetel Programm teilnimmt und/ oder im Rahmen seiner Empfehlung auf sonstige Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.

Die Gutschrift erfolgt auf die nächste Rechnung nach Ablauf der Widerrufsfrist des geworbenen Kunden. 

Pro Rechnung kann nur eine Gutschrift verrechnet werden.

Bei mehreren erfolgreichen Werbungen erfolgt die Verrechnung monatlich in Folge, bis alle Gutschriften verbraucht sind. Eine Barauszahlung oder Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen.

4. Einschränkungen und Ausschluss

Werbungen, bei denen unvollständige oder fehlerhafte Angaben gemacht wurden, sind nicht gültig.

Werbung durch Mitarbeiter*innen der goetel GmbH ist ausgeschlossen.

Die Aktion gilt ausschließlich für geworbene Verträge, die aus den unter Ziffer 6 genannten Ortschaften stammen.

Die Kombination mit anderen Aktionen oder Sonderkonditionen kann ausgeschlossen sein.

5. Aktionszeitraum

Der Aktionszeitraum ist vom 01.10.2025 bis einschließlich 31.12.2025. Entscheidend ist das Datum der Übermittlung des Glasfaservertrages des geworbenen Kunden. Außerhalb dieses Zeitraums eingereichte Verträge, sind nicht für die Aktion berechtigt. Die Goetel behält sich vor den Zeitraum zu verlängern.

6. Teilnahmeberechtigte Ortschaften

  • Alheim: Baumbach, Heinebach, Niederellenbach, Niedergude, Oberellenbach, Obergude, Sterkelshausen
  • Bad Zwesten: Bad Zwesten
  • Bevern: Bevern, Reileifzen
  • Biebertal: Krumbach
  • Bodenfelde: Bodenfelde
  • Borken (Hessen): Kleinenglis, Nassenerfurth
  • Einbeck: Holtensen, Hullersen, Stroit
  • Friedewald: Hillartshausen, Lautenhausen
  • Frielendorf: Gebersdorf, Lanertshausen, Lenderscheid, Spieskappel, Todenhausen
  • Fritzlar: Cappel, Geismar, Lohne, Obermöllrich, Rothhelmhausen, Ungedanken, Wehren
  • Grebenhain: Ilbeshausen-Hochwaldhausen
  • Grünberg: Harbach, Stockhausen
  • Habichtswald: Ehlen
  • Haina (Kloster): Battenhausen, Dodenhausen, Halgehausen
  • Herbstein: Herbstein, Schadges
  • Hessisch Lichtenau: Fürstenhagen, Walburg
  • Homberg (Ohm): Erbenhausen
  • Kirtorf: Arnshain, Gleimenhain, Heimertshausen, Kirtorf, Ober-Gleen, Wahlen
  • Knüllwald: Appenfeld, Niederbeisheim, Oberbeisheim, Remsfeld, Rengshausen, Völkershain
  • Laubach: Freienseen, Gonterskirchen, Müntser, Röthges
  • Moringen: Fredelsloh
  • Mücke: Atzenhain, Flensungen, Groß-Eichen, Merlau, Nieder-Ohmen, Ober-Ohmen, Sellnrod, Wettsaasen
  • Neuenstein: Raboldshausen
  • Rabenau: Rüddingshausen
  • Reiskirchen: Burkhardsfelden, Hattenrod, Saasen
  • Rosenthal: Roda, Rosenthal
  • Schotten: Betzenrod, Breungeshain, Breungeshain-Waldsiedlung, Busenborn, Einartshausen, Eschenrod, Götzen, Michelbach, Rudingshain, Wingershausen
  • Schwalmstadt: Niedergrenzebach, Ziegenhain, Wiera
  • Trendelburg: Trendelburg
  • Volkmarsen: Volkmarsen
  • Wabern: Harle, Niedermöllrich, Unshausen
  • Waldeck: Freienhagen, Höringhausen, Sachsenhausen, Waldeck
  • Waldkappel: Waldkappel
  • Witzenhausen: Gertenbach

8. Datenschutz

Die im Rahmen der Aktion erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Aktion verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter www.goetel.de/datenschutz abrufbar. Der Bestandskunde verpflichtet sich, ihm bekannt gewordene personenbezogene Daten des geworbenen Kunden nur unter Beachtung der gültigen Datenschutzvorschriften zu verwenden. Er verpflichtet sich, diese Kundendaten nicht zum Zwecke der Bewerbung und des Vertriebs von Produkten und/oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu nutzen bzw. diese an Dritte weiterzugeben. Die Verwendung dieser Daten ist ihm ausschließlich auf Basis dieser Teilnahmebedingungen und im Rahmen seiner empfehlenden Tätigkeit gestattet.

9. Haftung

Goetel haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangene Gutschriften aufgrund technischer Probleme oder fehlerhafter Angaben, ist ausgeschlossen. Ansonsten gilt das Gesetz. 

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Göttingen, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.